Der Notartermin ist erfolgreich verlaufen, der Kaufvertrag ist von beiden Parteien unterzeichnet und notariell beurkundet – ein entscheidender Meilenstein beim Immobilienverkauf ist erreicht. Doch als Verkäufer fragen Sie sich nun zu Recht: Wann kann ich mit dem Eingang des Kaufpreises auf meinem Konto rechnen? Diese Phase ist oft von einer Mischung aus Vorfreude und Ungeduld geprägt, denn obwohl der Verkauf rechtlich bindend ist, vergehen bis zur finalen Zahlung noch einige Wochen.
In der Regel müssen Sie sich auf einen Zeitraum von vier bis acht Wochen einstellen, bis das Geld bei Ihnen eingeht. Diese Zeitspanne ist jedoch kein fester Wert, sondern hängt von einer Reihe bürokratischer Prozesse und der Koordination zwischen verschiedenen Akteuren ab. Dieser Leitfaden beleuchtet den gesamten Ablauf detailliert, erklärt die einzelnen Schritte, zeigt potenzielle Verzögerungsquellen auf und gibt Ihnen wertvolle Tipps, wie Sie den Prozess aktiv mitgestalten und beschleunigen können.
Mit der Unterzeichnung des Kaufvertrags beginnt die eigentliche Arbeit des Notars erst. Er agiert als treuhänderischer Vermittler zwischen Käufer und Verkäufer und stellt sicher, dass alle rechtlichen und sachlichen Voraussetzungen für einen sicheren Eigentumsübergang erfüllt sind.
Seine Aufgabe ist es, den im Kaufvertrag festgelegten Abwicklungsplan zu überwachen und zu steuern. Er ist die zentrale Koordinationsstelle, die mit Ämtern, Gerichten und Banken kommuniziert, um einen reibungslosen Ablauf vom Notartermin bis zur finalen Zahlung zu gewährleisten.
Direkt nach der Beurkundung stößt der Notar eine Kette von unumgänglichen Prozessen an, die die Grundlage für die spätere Kaufpreiszahlung bilden:
Schritt | Zuständige Stelle(n) | Durchschnittliche Dauer | Anmerkungen |
---|---|---|---|
Notartermin & Beurkundung | Käufer, Verkäufer, Notar | 1-2 Stunden | Der Vertrag wird rechtsbindend. |
Beantragung & Eintragung der Auflassungsvormerkung | Notar, Grundbuchamt | 2 – 6 Wochen | Stark von der Auslastung des Grundbuchamtes abhängig. In Großstädten oft länger. |
Einholung der Löschungsunterlagen | Notar, Bank des Verkäufers | 1 – 3 Wochen | Abhängig von der Bearbeitungszeit der Bank. |
Verwalterzustimmung | Käufer, Verkäufer, WEG-Verwalter | 2-4 Wochen | Nur bei Eigentumswohnungen relevant; der Verwalter prüft u. a. Bonität des Käufers und eventuelle Rückstände des Verkäufers. |
Einholung der Verzichtserklärung (Vorkaufsrecht) | Notar, Gemeinde/Stadt | 2 – 8 Wochen | Kann bei manchen Gemeinden sehr schnell gehen, bei anderen länger dauern. |
Versand der Fälligkeitsmitteilung | Notar | 1 – 2 Tage | Erfolgt, sobald ALLE o. g. Voraussetzungen erfüllt sind. |
Zahlungsfrist für den Käufer | Käufer, Bank des Käufers | 1 – 2 Wochen | Übliche Frist im Kaufvertrag ist 14 Tage. |
Geldeingang & Bestätigung | Verkäufer, Notar | 1 – 3 Werktage | Dauer der Banküberweisung. |
Schlüsselübergabe | Käufer, Verkäufer | Nach Geldeingang | Der wirtschaftliche Übergang der Immobilie. |
Eigentumsumschreibung im Grundbuch | Notar, Grundbuchamt | 3 – 6 Monate | Der finale rechtliche Akt; erfolgt erst nach Zahlung der Grunderwerbsteuer durch den Käufer. |
Gesamtdauer bis zur Kaufpreiszahlung: ca. 4 – 8 Wochen
Leider läuft nicht immer alles nach Plan. Verschiedene Faktoren können den Zeitplan erheblich beeinflussen und zu Verzögerungen führen:
Sobald der Käufer die Fälligkeitsmitteilung erhalten hat, überweist er den Kaufpreis innerhalb der gesetzten Frist. Mit dem vollständigen Eingang des Geldes auf dem Konto des Verkäufers ist der wichtigste Teil für Sie als Verkäufer geschafft.
Unmittelbar danach sollten die Schlüsselübergabe stattfinden. Hierbei wird ein detailliertes Übergabeprotokoll angefertigt, in dem Zählerstände, der Zustand der Immobilie und die übergebenen Schlüssel dokumentiert werden.
Mit der Schlüsselübergabe erfolgt der sogenannte wirtschaftliche Übergang. Ab diesem Zeitpunkt ist der Käufer für die Immobilie verantwortlich und trägt alle Lasten und Pflichten (z. B. Grundsteuer, Versicherung), erhält aber auch die Nutzungen (z. B. Mieteinnahmen).
Der Notar veranlasst nach der Kaufpreiszahlung und der Vorlage der steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (Nachweis über die Zahlung der Grunderwerbsteuer durch den Käufer) den finalen Schritt: die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch. Erst dann ist der Käufer auch rechtlich der neue Eigentümer. Dieser letzte Akt kann nochmals mehrere Wochen bis Monate in Anspruch nehmen, hat aber für Sie als Verkäufer keine finanzielle Relevanz mehr.
Für eine professionelle Begleitung und eine reibungslose, zügige Abwicklung Ihres Immobilienverkaufs in der Region steht Ihnen ein spezialisierter Immobilienmakler für Donaueschingen oder Immobilienmakler Villingen-Schwenningen zur Seite.
Wenn der Käufer nach Erhalt der Fälligkeitsmitteilung nicht innerhalb der im Kaufvertrag gesetzten Frist (meist 14 Tage) zahlt, gerät er in Verzug. Als Verkäufer sollten Sie umgehend den Notar informieren. Der übliche Weg ist, den Käufer schriftlich zu mahnen und eine letzte, angemessene Nachfrist zu setzen. Zahlt der Käufer auch dann nicht, haben Sie zwei Möglichkeiten: Sie können auf der Zahlung des Kaufpreises bestehen und Verzugszinsen fordern, oder Sie können vom Kaufvertrag zurücktreten und unter Umständen Schadensersatzansprüche geltend machen.
Die Direktzahlung auf das Konto des Verkäufers ist heute der Standard und ebenso sicher. Der Notar sendet die Zahlungsaufforderung an den Käufer erst, wenn alle Sicherungsmechanismen (wie die Auflassungsvormerkung) greifen und die lastenfreie Übertragung gesichert ist. Der Käufer läuft also kein Risiko. Ein Notaranderkonto wird nur noch in komplexen Sonderfällen benötigt (z. B. bei vielen Gläubigern auf Verkäuferseite) und verursacht zusätzliche Kosten, die in der Regel der Käufer trägt. Die Direktzahlung ist schneller und kostengünstiger.
In Deutschland gilt die Regel: Der Käufer trägt den Großteil der Kosten. Dazu gehören die Gebühren für die Beurkundung des Kaufvertrags sowie die Kosten für die Eintragung der Auflassungsvormerkung und die spätere Eigentumsumschreibung im Grundbuch. Als Verkäufer tragen Sie in der Regel nur die Kosten, die direkt mit der Löschung Ihrer eigenen Belastungen im Grundbuch zusammenhängen (z. B. die Löschung Ihrer alten Grundschuld).
Davon ist dringend abzuraten. Die Schlüsselübergabe sollte grundsätzlich erst dann stattfinden, wenn der vollständige Kaufpreis unwiderruflich auf Ihrem Konto eingegangen ist und Sie dies bestätigt haben. Mit der Übergabe geht der „wirtschaftliche Besitz“ auf den Käufer über, inklusive aller Rechte und Pflichten. Eine verfrühte Übergabe birgt erhebliche Risiken für Sie als Verkäufer, falls es doch noch zu Zahlungsschwierigkeiten kommt.
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