Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis. Der Bedarfsausweis wird auf Basis einer technischen Analyse der Bausubstanz (Dämmung, Fenster etc.) und der Heizungsanlage erstellt und berechnet den theoretischen Energiebedarf des Gebäudes. Der Verbrauchsausweis hingegen basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der Bewohner der letzten drei Jahre, inklusive der Warmwasserbereitung.
Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und die noch nicht die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllen (also unsaniert sind), ist ein Bedarfsausweis zwingend vorgeschrieben.
Für alle anderen Wohngebäude, d.h. jene mit Bauantrag ab dem 01.11.1977, oder ältere Gebäude, die bereits entsprechend energetisch saniert wurden, sowie für Wohngebäude mit mehr als vier Wohneinheiten besteht Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis. Auch für die meisten Nichtwohngebäude besteht Wahlfreiheit.